31. Dezember 2019 – In diesem Monat berichten wir von der Gemeinderatssitzung vom 18. Dezember – kurz, knackig und aus BbV-Sicht. Außerdem behandeln wir nur die Tagesordnungspunkte, zu denen die BbV besondere Einwände oder Anmerkungen hat.

Gemeinderatssitzung vom 18. Dezember

Tagesordnungspunkt 1 – DS#307/4/19:  Verabschiedung des Haushaltsplanes 2020 inkl. Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023 – Haushaltsrede

  • Die BbV begrüßt: Der komplette Haushaltsplan für das Jahr 2020 lässt sich erstmals online einsehen unter: https://www.vaihingen.de/sixcms/media.php/43/Entwurf%20Haushaltsplan%202020.pdf
  • Die  Fraktionsvorsitzenden und Einzelstadträte hielten ihre Haushaltsreden. Die VKZ berichtete. Die Haushaltsrede von Prof. Gustl Lachenmann von der BbV können Sie hier im Original lesen.
  • Die BbV hat der Beschlussvorlage zugestimmt. Der Haushaltsplan wurde einstimmig verabschiedet und die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2023 mit einer Gegenstimme (Peter Schimke, Die LINKE) mehrheitlich beschlossen.

Tagesordnungspunkt 7 – DS#324/19: Einrichtung eines ständigen Gestaltungsbeirats

  • Bei der Planung des sogenannten BayWa-Areals war in Vaihingen erstmalig ein externer, mobiler Gestaltungsbeirat hinzugezogen worden. Nun soll ein ständiger Gestaltungsbeirat eingerichtet werden, bestehend aus einem externen Architektenteam und Beisitzern aus den Fraktionen.
  • Aus Sicht der BbV spricht auf der einen Seite für einen ständigen Gestaltungsbeirat, dass das eingesetzte Architektenteam die Stadt im Laufe der Zeit kennt und sich nicht jedes Mal ein anderes, mobiles Team in die Gegebenheiten einarbeiten muss.
  • Dagegen sprechen andererseits die entstehenden Fixkosten, selbst wenn der Beirat nicht tätig werden sollte. Man hätte deshalb jetzt noch ein- oder zweimal einen mobilen Beirat hinzuziehen können,  um zu sehen, ob auf Dauer ein ständiger Beirat überhaupt sinnvoll und gewollt ist.
  • Dementsprechend waren sich die StadträtInnen der BbV nicht einig und haben unterschiedlich gestimmt: Gustl Lachenmann und Elena de la Fuente haben der Beschlussvorlage und damit einem ständigen Gestaltungsbeirat zugestimmt, Ingeborg Braun-Frederick und Andreas Schuller haben sich enthalten, da sie die Einrichtung zwar nicht grundsätzlich ablehnen, sie jedoch für verfrüht halten.
  • Die Einrichtung des ständigen Gestaltungsbeirates wurde mehrheitlich beschlossen.
  • Hier geht es zur Geschäftsordnung.

Tagesordnungspunkt 15 – DS#325/19: Leimengrube – Aufstellungsbeschluss

  • Das Gebiet der sogenannten Leimengrube soll in städtisches Eigentum überführt werden, ein Bebauungsplan soll aufgestellt werden und zwar nach § 13b im beschleunigten Verfahren. 
  • Hintergrund: Das Gebiet ist im Flächennutzungsplan (FNP) nicht als Baugebiet ausgewiesen. Nach § 13b BauGb ist es aber trotzdem möglich, einen Bebauungsplan aufzustellen. Allerdings ist der Paragraph momentan nur bis zum 31.12.2019 gültig, ob er verlängert wird, ist derzeit ungewiss und wird kontrovers diskutiert.
  • Die BbV bemängelte, dass hier aus “heiterem Himmel” ein Baugebiet entstehen soll und nun überstürzt Beschlüsse zu fällen seien. Daraufhin wurden alle neuen StadträtInnen darüber aufgeklärt, dass der alte Gemeinderat bereits darüber beraten habe, das Thema also nicht mehr neu sei. 
  • Anmerkung hierzu: Die Recherchefunktion im Ratsinformationssystem ergibt für die Leimengrube nur Fundstellen ab November 2019, das lässt den Schluss zu, dass die Beratungen zuvor alle in nichtöffentlichen Sitzungen stattgefunden haben müssen.
  • Der OB erklärte, dass das beschleunigte Verfahren nur bedeute, dass man den FNP nicht ändern müsse, was zwei Jahre Zeitersparnis heiße. Die Bürgerbeteiligung sei wie immer, auch die Prüfung der Artenvielfalt bleibe. Allerdings entfielen die Umweltprüfung und der Umweltbericht, Eingriff und Ausgleich sollen aber laut Sachvortrag bewertet werden. 
  • Anmerkung und Nachtrag hierzu: Ganz abgesehen davon, dass mit Einführung des Paragraphen die gesetzlich vorgeschriebene Umweltprüfung sowie der Ausgleich für den Eingriff für kleine Bebauungspläne zur Wohnbebauung außer Kraft gesetzt wurden, um vor dem Hintergrund der Flüchtlingsproblematik schneller Wohnraum zu schaffen, wird ein positiver Beitrag zur Deckung dringenden Bedarfs an kostengünstigen Wohnraum mit dem Bebauungsplan Leimengrube verfehlt. Zum einen wird hier über den § 13b BauGB in erheblichem Umfang ein Gebiet für Ein- und Zweifamilienhäuser (einzelstehend oder Doppelhäuser) geplant. Auch wenn für diesen Nutzungstyp durchaus eine Nachfrage bestehen mag, ist der somit geschaffene Wohnraum nur gering und insbesondere nicht günstig. Das liegt an den Bodenpreisen und Baukosten. Die günstigeren Planungskosten schlagen hier nahezu nicht durch. In diesem Fall wird besonders deutlich, dass das Motiv wohl eher nicht in der Deckung dringender Nachfrage nach Wohnraum liegt. Vorrangiges, wenn gar nicht alleiniges Motiv wird vielmehr der vollständige Verzicht auf eine Umweltprüfung, insbesondere aber auch auf Ausgleichsmaßnahmen nach § 1a Abs. 3 BauGB sein, die hier – siehe Aussage OB unten – lediglich bewertet werden sollen! Auch die aufsichtliche Kontrolle im Rahmen der Genehmigung des Flächennutzungsplans fehlt, um zumindest grobe Fehlplanungen oder eine völlige Missachtung von Belangen des Artenschutzes zu verhindern. Das Instrument des Flächennutzungsplans als strategische und mittelfristige Gesamtplanung für die örtliche Entwicklung wird damit weiter entwertet. Gleiches gilt für den (ggf. integrierten) Landschaftsplan.
  • Bei dem Gebiet handelt es sich um Ackerland mit angrenzenden Streuobstbäumen.
  • Die BbV bemängelte weiterhin, dass es sich hier einmal mehr um Stückwerk handele und es weiterhin notwendig sei, ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für Vaihingen zu erstellen. Außerdem gebe es ja bereits ein solches Konzept von der Hochschule für Technik, Stuttgart, an dem man sich bis dahin schon mal orientieren könne. 
  • Der Beschlussvorlage wurde mehrheitlich bei 3 Enthaltungen zugestimmt.

Tagesordnungspunkt 17 – DS#333/19: Engel-Gelände – Antrag der SPD

  • Darum geht es: Die SPD hat den Antrag gestellt, dass für das Engel-Gelände (Graben-/Friedrichstraße) ein Architektenwettbewerb ausgelobt werden soll.
  • Die Beschlussvorlage sieht vor, den Antrag abzulehnen.
  • Die BbV unterstützt den Antrag der SPD, da es sich um ein wichtiges Gebiet der Innenstadt handelt und dieses mithilfe der Ideen professioneller Stadtplaner entwickelt werden sollte. Bis jetzt hat aber nur das vom Investor (Wohnbau Oberriexingen) beauftragte Architekturbüro einen Planungsauftrag und ist damit alleiniger Ideengeber. 
  • OB Maisch schlug vor, die Abstimmung über den Antrag zu vertagen. Er möchte zunächst den Gestaltungsbeiratsvorsitzenden Herrn Haag um seine Empfehlung bitten.
  • Diesem Vorschlag wird mit einer Gegenstimme und 3 Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt, so dass der Antrag im Januar oder im Februar wieder auf die Tagesordnung kommt.

DIE BBV WÜNSCHT IHNEN EIN GUTES NEUES JAHR 2020!

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Für uns im Gemeinderat sitzen Prof. Gustl Lachenmann (Fraktionsvorsitzender), Ingeborg Braun Frederick, Elena Magdalena de la Fuente und Andreas Schuller. Jochen Vohwinkel ist unser sachkundiger Bürger im Stadtteilausschuss.
Die Kurzprotokolle der Sitzungen stellt die Stadt Vaihingen übrigens meistens eine Woche nach der jeweiligen Sitzung hier online, außerdem sind die ausführlichen Protokolle ca. 2 – 4 Monate nach den Sitzungen im Rathaus, Marktplatz 1, Zimmer 115 und in der Stadtbücherei einsehbar. Alle anstehenden Sitzungen der Stadt, unsere BbV-Treffen und Arbeitsgruppen finden Sie auf unserer Webseite unter Termine.